Es wird immer wieder über das Recht auf ein Girokonto diskutiert und darüber, dass es nur eine Selbstverpflichtung der Banken gibt und im Einzelfall Konten gekündigt oder neue Konten verweigert werden. Da es eine Vielzahl unterschiedlicher Fallgestaltungen gibt, sollte sehr genau differenziert werden, um welchen Aspekt es geht.
Differenziert werden sollte zunächst nach folgenden Aspekten:
zunächst einmal ist jeder einzelne Fall zu untersuchen und danach aufzuschlüsseln, was eigentlich gewollt war und was verweigert wird.
1.Einrichtung eines Guthabenkontos
war noch gar kein Konto vorhanden oder wollte der Kunde zu einer anderen Bank wechseln, die ihn nicht haben wollte? Mit welcher Begründung wurde die Eröffnung verweigert=
2.P-Konto
Wurde die Umwandlung eines bestehenden Kontos verweigert oder sollte ein neues Konto direkt als P-Konto eingerichtet werden? Ist die Kostenstruktur beim P-Konto ungünstiger.
3.Konto, das weder Guthaben- noch P-Konto ist
Ging oder geht es um ein anderes Konto, z.B. eines, das Überziehungen und Bankeinzug ermöglicht?
Bestand ein solches Konto oder besteht ein solches Konto oder soll es neu eingerichtet werden? Wurde ein solches Konto irgendwann gekündigt?
Mit welcher Begründung? Wurde dagegen vorgegangen? Wenn ja, wie? Erfolgte vielleicht die Kündigung der Kreditlinie zur Unzeit? Hat der Betroffene sich gewehrt?
Hat er Rechtsmittel ausgeschöpft? Bestehen noch Rechtsschutzmöglichkeiten?
Es wäre interessant, verschiedene Fälle der Kontoverweigerung detailliert zu untersuchen und festzustellen, weshalb die Verweigerung erfolgte. Nur dann wird es möglich sein, konkrete Fallgestaltungen herauszuarbeiten und ggfs. Musterverfahren durchzuziehen, in denen dargelegt werden kann, dass die Selbstverpflichtung nicht ausreicht.