"Cum Ex" - Geschäfte

Hier wird das wirtschaftspolitische Profil für die Zeit nach der 2. Parteigründung diskutiert.

Re: "Cum Ex" - Geschäfte

Beitragvon AlexRE » Di 3. Mai 2016, 14:38

Auf den ersten Blick sieht das so aus, als hätten die Finanzminister die Banken zum Steuerbetrug ermutigen wollen:

Raubzug der Reichen

Cum-Ex Banken und Milliardäre haben den Fiskus mit Aktiengeschäften um Milliarden betrogen. Dubios ist dabei die Rolle von Ministern, Beamten und Lobbyisten – noch

(...)

Womit die Cum-Ex-Verteidiger allerdings Recht haben: Der Staat hat sich über Jahre hinweg allzu willfährig ausnehmen lassen. Am 20. Dezember 2002 schickt der Bundesverband deutscher Banken einen Brief an das BMF, Betreff: „Abwicklung von Aktiengeschäften an der Börse in zeitlicher Nähe zum Ausschüttungstermin“. Darin beschrieb er detailliert, was heute als Cum-Ex-Praxis bekannt ist, lieferte bald darauf Regulierungsvorschläge und bat das Ministerium, „das Thema in dem von uns vorgeschlagenen Sinne aufzugreifen“. Der damalige Finanzminister Hans Eichel (SPD) entsprach der Bitte nicht. Er blieb vollends untätig. Erst unter Peer Steinbrück (SPD) kam es zu einer Initiative – und zwar vollauf im Sinne des Bankenverbandes: Im Jahressteuergesetz 2007 tauchten Wort für Wort Textbausteine auf, die der Bankenverband zuvor vorgeschlagen hatte.

(...)


https://www.freitag.de/autoren/sebastia ... er-reichen

Fragt sich nur, welchen Vorteil sie selbst oder ihre Parteiorganisationen davon hatten. Vielleicht haben sie auch einfach nicht durchgeblickt. Man muss ja kein Überflieger sein, um in einer bundesrepublikanischen Parteibuchkarriere Spitzenpositionen zu erreichen:

Peer Steinbrück: „Katastrophale Schulgeschichte in der Mittelstufe“

(...)

Nachdem er schon am „Johanneum“ nicht in Klasse 9 versetzt wurde, folgte noch eine weitere Ehrenrunde. Für die Klassen 8, 9 und 10 benötigt Steinbrück fünf Jahre.


http://www.news4teachers.de/2012/09/pee ... ttelstufe/
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: "Cum Ex" - Geschäfte

Beitragvon icke » Di 3. Mai 2016, 14:39

Die Commerzbank half einigen wenigen Kunden Millionen an Steuern erstattet zu bekommen, die nie gezahlt wurden. Das Ganze geschah nachdem die Commerzbank mit Steuergeldern gerettet werden musste und der Staat für 18 Milliarden € bei der Commerzbank einstieg. Obwohl der Staat damals für diesen Betrag die ganze Bank hätte übernehmen können. In diesem Sektor wird es Zeit die Marktwirtschaft einzuführen, damit UN, die am Markt vorbeiproduzieren, auch vom Markt verschwinden. Das Verhalten der Commerzbank erinnert mich an pöbelnde Migranten, die Rettungskräfte angreifen. Wie dreist muss man sein, die Einrichtung zu betrügen, die dich zeitgleich vor der Unternehmenspleite rettet?


http://www.handelsblatt.com/unternehmen ... 35622.html
http://www.handelsblatt.com/unternehmen ... 622-2.html

Das Gute: Die Auffassung, dass dies legal gewesen sein könnte, akzeptieren Finanzgerichte nicht mehr. Und rückwirkend zum 1. Januar 2016 werden im Investmentsteuergesetz auch allerletzte Zweifel beseitigt sein.

Prinzipiell regelt bereits heute die Abgabenordnung, dass man sich durch „Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten“ keinen Steuervorteil verschaffen darf. Die Frage, was Missbrauch ist, hängt meist wiederum daran, ob bei einem Aktienverkauf das „wirtschaftliche Eigentum“ tatsächlich vom Verkäufer auf den Käufer wechselt. Seit der Bundesfinanzhof Cum-Cum-Deals als Quasi-Leerverkäufe wertet, sinkt die Chance gegen null, dass Banken ihre Steuererstattungen daraus behalten dürfen.
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Re: "Cum Ex" - Geschäfte

Beitragvon AlexRE » Di 3. Mai 2016, 15:01

Die Frage, was Missbrauch ist, hängt meist wiederum daran, ob bei einem Aktienverkauf das „wirtschaftliche Eigentum“ tatsächlich vom Verkäufer auf den Käufer wechselt.


Das glaube ich nicht, jedenfalls nicht nach deutschem Recht im Falle eines Leerverkaufs:

Abstraktionsprinzip

(...)

Das Abstraktionsprinzip beruht auf dem Trennungsprinzip und besagt, dass Kausalgeschäft (schuldrechtlich) und abstraktes Geschäft (sachenrechtlich) in ihrem rechtlichen Bestand voneinander unabhängig sind.

(...)


https://de.wikipedia.org/wiki/Abstraktionsprinzip

Ein Leerverkäufer ist noch nicht Eigentümer, also kann er sich rechtswirksam nur verpflichten, das künftig zu erwerbende Eigentum zu übertragen, aber (noch) nicht rechtswirksam das Verfügungsgeschäft der Eigentumsübertragung vornehmen.
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Re: "Cum Ex" - Geschäfte

Beitragvon icke » Mo 26. Sep 2016, 10:57

Die Finanzbehörden in NRW ermitteln gegen mehr als 20 Geldinstitute, darunter Großbanken aus England, USA, Frankreich und der Schweiz, die sich zu Lasten des deutschen Fiskus an den Cum-Ex-Geschäften beteiligten. Die beteiligten Finanzinistitute werden die Rechtslage gekannt haben, trotzdem sahen sie sich genötigt den deutschen Steuerzahler zu beklauen. STRAFE? Rückzahlung plus Verzugszinsen? Ein Zugangsverbot für den deutschen Markt?

http://www.t-online.de/wirtschaft/id_79 ... anken.html
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Re: "Cum Ex" - Geschäfte

Beitragvon icke » Di 29. Nov 2016, 08:23

Die deutschen Banken sehen die geplante Gesetzesänderung zur Unterbindung sogenannter Cum-Cum-Geschäfte kritisch. Die Pläne schössen "weit über das Ziel hinaus", heißt es in einer Stellungnahme des Dachverbands Deutsche Kreditwirtschaft für eine öffentliche Anhörung des Bundestagsfinanzausschusses am Montag. Einschränkungen seien "dringend notwendig". Andernfalls drohten für die Banken "enorme Kosten". Bei Cum-Cum-Geschäften verleihen ausländische Anleger ihre Anteile an einem deutschen Unternehmen an eine deutsche Bank - und zwar kurz vor dem Dividendenstichtag. Wird die Dividende ausgeschüttet, wird darauf Kapitalertragssteuer fällig. Allerdings kann sich die Bank die Steuer vom Staat anrechnen oder erstatten lassen - im Gegensatz zum ausländischen Investor.

http://www.genios.de/presse-archiv/arti ... SGABE.html

Die Beschwerde hatte Erfolg, denn Schäuble will die Banken schonen, die nie gezahlte Steuern erstattet bekamen.
http://www.br.de/nachrichten/cumcum-ban ... r-100.html
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Re: "Cum Ex" - Geschäfte

Beitragvon AlexRE » Di 29. Nov 2016, 12:48

icke hat geschrieben:Die Beschwerde hatte Erfolg, denn Schäuble will die Banken schonen, die nie gezahlte Steuern erstattet bekamen.
http://www.br.de/nachrichten/cumcum-ban ... r-100.html


Da hat der Herr Borjans zwar grundsätzlich recht:

"Dann muss man unterstellen, dass es ein Interesse gab, die Banken zu schonen und das aus diesem Grund gesagt worden ist, wir machen jetzt den Aktendeckel zu. Da muss ich ehrlich sagen: Mit dieser Haltung kann man natürlich dem ganz normalen Steuerzahler nicht erklären, warum man sich an Recht und Gesetz zu halten hat – und warum man nicht wirklich unanständige Geschäfte auf dem Rücken der Allgemeinheit machen darf."

Norbert Walter-Borjans, SPD, Finanzminister von Nordrhein-Westfalen


... - was in Deutschland aber kaum noch Schaden anrichten kann. Der ständige Eindruck der deutschen Steuerpflichtigen, Willkür ausgesetzt zu sein, hat den meisten von ihnen ohnehin schon jedwede Gewissensbisse hinsichtlich "unanständiger" Tricks abtrainiert.
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Re: "Cum Ex" - Geschäfte

Beitragvon icke » Fr 27. Jan 2017, 19:12

Es wurde ein Untersuchungsausschuss eingerichtet. Insgesamt gibt es derzeit nur 5 Untersuchungssausschüsse (NSA, NSU, Edathy, Abgasmanipulationen und eben Cum Ex).

In diesem Cum-EX-Untersuchungsausschuss wird auch die Rolle von Dietmar Gosch, langjähriger Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof, beleuchtet. Gosch war 1999 für ein Urteil verantwortlich, mit dem der BFH die windigen Cum-Ex-Deals absegnete. Dabei wurde versucht, sich die Steuern auf die Dividende durch Verschleierung des Besitzers mehrfach vom Besitzer zurückerstatten zu lassen. Selbst 2014 wollte der von Gosch geführte BFH-Senat noch ein Verfahren gegen die Cum-Ex-Praktiken ans Hamburger Finanzgericht zurückweisen und ihm seine alte Rechtsauffassung aufdrängen. Das scheiterte aber an einer Intervention des Bundesfinanzministeriums. Gosch selbst wurde zum Topnebenverdiener unter den Richtern und wurde regelmäßig zu Vorträgen von Banken und Beratungsgesellschaften eingeladen. 2016 ging er in den "richterlichen Ruhestand" und heuerte sofort bei einer Beratungsgesellschaft.

Laut dem Sachverständigen Stephan Rau, lange Jahre ein einsamer Kämpfer gegen Cum-Ex-Betrug, begann mit dem Urteil von 1999, der Steuerbetrug mit Cum-Ex durch "spitzfindige Kanzleien" (Freshfields), prominente Investoren, willfährige Banken (Commerzbank) und überforderten Beamten. Goschs Aktivitäten und Urteile werden selbst in der Wirtschaftswoche (14/2014 und 45/2016 stark kritisiert.


https://www.bundestag.de/dokumente/text ... -ex/484020
https://www.bundestag.de/dokumente/text ... -ex/438326
https://www.welt.de/print/die_welt/fina ... l-vor.html
https://beck-online.beck.de/Dokument?vp ... .510.1.htm
http://www1.wdr.de/nachrichten/investig ... e-102.html
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Re: "Cum Ex" - Geschäfte

Beitragvon AlexRE » Fr 27. Jan 2017, 19:32

Gosch selbst wurde zum Topnebenverdiener unter den Richtern und wurde regelmäßig zu Vorträgen von Banken und Beratungsgesellschaften eingeladen. 2016 ging er in den "richterlichen Ruhestand" und heuerte sofort bei einer Beratungsgesellschaft.


Aus diesem Anlass zitiere ich mal einen "verwaisten" GG - Artikel:

Art. 98

(1) Die Rechtsstellung der Bundesrichter ist durch besonderes Bundesgesetz zu regeln.

(2) Wenn ein Bundesrichter im Amte oder außerhalb des Amtes gegen die Grundsätze des Grundgesetzes oder gegen die verfassungsmäßige Ordnung eines Landes verstößt, so kann das Bundesverfassungsgericht mit Zweidrittelmehrheit auf Antrag des Bundestages anordnen, daß der Richter in ein anderes Amt oder in den Ruhestand zu versetzen ist. Im Falle eines vorsätzlichen Verstoßes kann auf Entlassung erkannt werden.

(3) Die Rechtsstellung der Richter in den Ländern ist durch besondere Landesgesetze zu regeln, soweit Artikel 74 Abs. 1 Nr. 27 nichts anderes bestimmt.

(4) Die Länder können bestimmen, daß über die Anstellung der Richter in den Ländern der Landesjustizminister gemeinsam mit einem Richterwahlausschuß entscheidet.

(5) Die Länder können für Landesrichter eine Absatz 2 entsprechende Regelung treffen. Geltendes Landesverfassungsrecht bleibt unberührt. Die Entscheidung über eine Richteranklage steht dem Bundesverfassungsgericht zu.


https://dejure.org/gesetze/GG/98.html

Die Autoren und Autorinnen des Grundgesetzes haben in frischer Erinnerung an Roland Freisler & Co. durchaus daran gedacht, die allgemeine Wehrhaftigekeit des Grundgesetzes auch durch Mittel gegen höchstrichterlichen Machtmissbrauch auszugestalten.

Rechtssysteme sind aber nur so viel wert wie die Menschen, die damit umgehen. Das haben sie mit Maschinen und Fahrzeugen gemeinsam. Wenn unseren Parteibuchapparatschiks ein Vorgehen gegen untragbare Bundesrichter politisch zu heikel ist, dann muss das Volk das Untragbare eben tragen und die dem GG verliehende Wehrhaftigkeit bröckelt immer weiter.
Der Stuttgarter OB Rommel:

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Re: "Cum Ex" - Geschäfte

Beitragvon icke » So 12. Feb 2017, 11:56

Commerzbank soll Steuergelder zurückzahlen – "aber schnell"
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/u ... 73331.html

Schlappe für den Untersuchungsausschuss zur Aufarbeitung dubioser „Cum-Ex“-Aktiendeals: Die Bundestags-Abgeordneten sind mit ihrem Versuch gescheitert, die Durchsuchung von Geschäftsräumen der Steuerkanzlei Freshfields und die Herausgabe von Unterlagen zu erzwingen.
http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-rec ... 66472.html
icke
 

Re: "Cum Ex" - Geschäfte

Beitragvon AlexRE » So 12. Feb 2017, 13:28

icke hat geschrieben:Schlappe für den Untersuchungsausschuss zur Aufarbeitung dubioser „Cum-Ex“-Aktiendeals: Die Bundestags-Abgeordneten sind mit ihrem Versuch gescheitert, die Durchsuchung von Geschäftsräumen der Steuerkanzlei Freshfields und die Herausgabe von Unterlagen zu erzwingen.
http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-rec ... 66472.html


Aha, Bundestagsausschüsse sind dafür da, dass Täter leichter davonkommen können als von normalen Staatsanwaltschaften verfolgte Täter ... :roll:

(...)

Um die Vorgänge aufzuklären, hatte der Ausschuss von Freshfields Bruckhaus Deringer die Herausgabe umfangreicher Akten, Dokumente und Dateien verlangt. Dem kam die Kanzlei nur teilweise nach und verwies sonst auf ihre Verschwiegenheitspflicht.

(...)

Nach Auffassung des BGH-Richters hat das mit dem Auftrag des Untersuchungsausschusses aber nichts mehr zu tun. Dessen Aufgabe sei es gerade nicht, ein etwaiges Fehlverhalten von Privatpersonen aufzudecken. „Hinsichtlich parlamentarischer Untersuchungen, die in den privaten Bereich hineinwirken, ist grundsätzlich Zurückhaltung geboten“, heißt es in dem Beschluss vom 7. Februar.

(...)


Vielleicht haben den Herrn Richter aber auch die 12 Mio. Abfindung für die 13-monatige Tätigkeit der pensionierten Verfassungsrichterin im VW - Vorstand umgehauen. Da kann man schon mal wirtschaftsfreundlich urteilen, Banken haben schließlich auch Jobs im Bereich Ethik, Recht und sowas zu vergeben.
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