So hat der Bundesgerichtshof geurteilt
Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Die Verbraucherschützer forderten ein gerichtliches Verbot von Bedingungsänderungen ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden.
Tenor des BGH-Urteils: Für Preiserhöhungen oder sonst ungünstige Veränderungen der Bedingungen von Banken und Sparkassen reicht es nicht aus, wenn Kunden nicht widersprechen.
Begründung: Inzwischen liegt den Parteien die Begründung zum Urteil vor. Klare Ansage der Bundesrichter: Schweigen ist keine Zustimmung. „Die Klausel läuft (...) auf eine einseitige, inhaltlich nicht eingegrenzte Änderungsbefugnis (...) hinaus“, heißt es in der Urteilsbegründung wörtlich.
Folge: So ziemlich alle Gebührenerhöhungen von Banken und Sparkassen sind unwirksam. Kunden müssen nur die bei Kontoeröffnung gültigen Preise zahlen. Auf unwirksame Erhöhungen entfallende Zahlungen sind bis zurück zum 1. Januar 2018 zu erstatten.
https://www.test.de/Die-zehn-gemeinsten ... 4863720-0/
https://www.vzbv.de/urteile/bgh-weist-b ... -schranken