Wunschkind staatlich unerwünscht

Hier wird unsere Idee der einmaligen Vermögensabgabe und der zweckgebundenen Erbschaftssteuer erörtert. (2. Lastenausgleichsgesetz)

Re: Wunschkind staatlich unerwünscht

Beitragvon Hase » Mi 4. Mai 2011, 13:43

AlexRE hat geschrieben:
Hase hat geschrieben:
Uel hat geschrieben:...letzte Nachricht von der KiWu-Witwe

Ich habe letzte Woche gelesen, dass die Aufregung und die Ausnahmegenehmigung des Gerichts >für die Katz< waren. Das Schicksal war gnädig und die Versuche sind endgültig gescheitert.


Falsch Uel, es war keine "Ausnahmegenehmigung des Gerichts" sondern ein Präzedensfall und ein vollkommen korrektes Urteil. Dabei war auch absolut nichts für die Katz! Die Witwe und viele Menschen in Deutschland die hinter ihr gestanden sind, haben nämlich was diesen Fall anging, ihren glauben an die Justiz nicht verloren. Und vorallem bekam sie die Chance und musst sich nicht Fremdbestimmen lassen.

Diese Frau hatte einiges durchgemacht. Nicht nur zu Lebzeiten ihres Mannes mit der KB, sondern auch danach. Das dass Schicksal bei dieser Frau gnädig war kann ich nirgends erkennen. War das Schdenfreude weil jemand nicht sein Wunschkind bekommt? :roll:



Richtig, das Oberlandesgericht hat festgestellt, dass nach den heute in Deutschland geltenden Gesetzen die PID entgegen der vorher meist vertretenen Lesart des Embryonenschutzgesetzes gar nicht rechtswidrig ist. Deshalb steht ja jetzt eine Gesetzesinitiative von CDU - Kreisen im Raum, die ihrer Meinung nach durch das Urteil aufgedeckte Gesetzeslücke durch ein unmissverständliches Verbot zu schließen.


Unter anderem auch das. Hätte ein Arzt nicht rechtswidrig (wie er dachte) eine PID durchgeführt und sich dann selbst angezeigt, wäre das bis heute kein Thema.

Zur KB (Eizellspende) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im März 2010 bereits entschieden, wenn ein Staat künstliche Befruchtung zulässt, dürfe er die Eizellspende nicht verbieten. Das Gericht urteilte, es sei eine „nicht durch objektive und vernünftige Gründe zu rechtfertigende“ Ungleichbehandlung, wenn Paare, die eine Eizellspende benötigen, von der künstlichen Befruchtung ausgeschlossen sind.

Ausgeschlossen sind sie bei uns aber schon seit Dezember 1990 laut EschG und bis heute nicht Thema in Deutschland.
Hase
 

Re: Wunschkind staatlich unerwünscht

Beitragvon AlexRE » Mi 4. Mai 2011, 13:59

Hase hat geschrieben:Unter anderem auch das. Hätte ein Arzt nicht rechtswidrig (wie er dachte) eine PID durchgeführt und sich dann selbst angezeigt, wäre das bis heute kein Thema.

Zur KB (Eizellspende) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im März 2010 bereits entschieden, wenn ein Staat künstliche Befruchtung zulässt, dürfe er die Eizellspende nicht verbieten. Das Gericht urteilte, es sei eine „nicht durch objektive und vernünftige Gründe zu rechtfertigende“ Ungleichbehandlung, wenn Paare, die eine Eizellspende benötigen, von der künstlichen Befruchtung ausgeschlossen sind.

Ausgeschlossen sind sie bei uns aber schon seit Dezember 1990 laut EschG und bis heute nicht Thema in Deutschland.



In meiner vorherigen Antwort hatte ich die beiden Fälle durcheinandergebracht. ;)

In dem Fall der KiWu - Witwe hat das OLG in 2. Instanz festgestellt, dass nach dem EschG die KB nach dem Tod des Ehemannes nicht rechtswidrig ist, in einem anderen Fall wurde die PID als nicht rechtswidrig ausgeurteilt.

Im Falle der PID strebt die CDU jetzt das endgültige Verbot an.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Wunschkind staatlich unerwünscht

Beitragvon Hase » Mi 4. Mai 2011, 22:53

Ich hatte schon gemerkt das du da was verwechselt hast :)

Der Bundesgerichtshof in Leipzig hat in einem Grundsatzurteil die PID erlaubt die Staatsanwaltschaft ging in Revision, woraufhin der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs entschied, dass Voruntersuchungen zur Erkennung von Gendefekten bei Embryonen erlaubt sind.

Bei der Kiwuwitwe entschied das OLG Brandenburg für sie und wegen der Eizellspende war es der Euopäische Gerichtshof. Alle Urteile sind letztes Jahr ergangen.
Das EschG verbietet aber immer noch alle drei Sachen. Alleine das alter des EschG ist ein Witz. Fast 21 Jahre alt.
Wie wenn sich seither nichts geändert hätte.

Denke das die CDU nicht nur bei der PID den Riegel vorschieben wird, sondern noch mehr Änderungen kommen werden und zwar zu Lasten der Paare.
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Re: Wunschkind staatlich unerwünscht

Beitragvon GasGerd » Mo 23. Mai 2011, 15:17

Jetzt hat auch in Australien eine Frau vor Gericht durchgesetzt, dass sie eine künstliche Befruchtung mit dem Samen des verstorbenen Vaters durchführen lassen darf. Ich habe auf dem gmx - thread dazu ein paar Beiträge geschrieben, zuletzt diesen hier:

MitGanzEgal

"Fein. Soll sie ihr Kind bekommen. Aber keine Halbwaisenrente. Kein Grund, dass die Allgemeinheit fuer ihre ganz bewusste Entscheidung zahlen darf."

Ich glaube, den betroffenen Frauen (es gibt nach der deutschen "KiWu Witwe", die in Rostock vor dem OLG gewonnen hat, noch einen französischen Fall, der m. W. noch nicht abgeschlossen ist) geht es zuallerletzt um`s Geld, wenn sie sich den Vater für ihr Kind auch noch nach dessen Tod selbst aussuchen wollen.

Ob ein nach dem Tod des Vaters gezeugtes Kind rentenrechtlich überhaupt als Halbwaise gilt und nicht als uneheliches Kind, weiß ich allerdings nicht.


http://meinungen.gmx.net/forum-gmx/post/12168443?sp=70#jump
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Re: Wunschkind staatlich unerwünscht

Beitragvon GasGerd » Do 30. Jun 2011, 11:29

Für Kardinal Meisner sind die Millionen abgetriebener Embryonen der eigentliche "Super - GAU", während die Kernernergie in Deutschland angeblich kein Problem mehr ist. Bei seinem Rundumschlag hat er natürlich auch gegen die PID gehetzt, ich habe auf dem gmx - thread dazu geschrieben:

"Meisner kritisierte zugleich grundsätzlich jede Forschung an Embryonen: "Es schneidet ins Herz des Menschlichen, wenn es um Design-Babys geht, um die Schwächsten der Schwachen, um die Schutzbedürftigsten. Die Pränataldiagnostik, überhaupt die künstliche Befruchtung und ihre Auslese- und Selektionsmentalität züchten Leben und töten die Hoffnung.""

Klar, die Möglichkeit für Menschen mit einer bekannten Erbkrankheit in der Familie, über eine künstliche Befruchtung mit PID (Präimplatationsdiagnostik, das Aussondern als erbkrank erkannter Zellen) macht das Beten für ein gesundes Kind überflüssig. Damit ist die Firma von Meisner aus dem Geschäft.

Jedenfalls vorläufig, wirklich mächtige und reiche Firmen kaufen sich gelegentlich Politiker und / oder Journalisten und quatschen die Allgemeinheit so lange schwindelig, bis wieder der alte Schrott vom Volk gekauft oder die besseren neuen Angebote von gekauften Politikern verboten werden.

Kein Wunder, dass die PID derzeit auf der Abschussliste von Unionspolitikern steht. Die wollen die weltweit übliche Methode zur Meidung von Schwangerschaften mit schwerstbehinderten Kindern unbedingt in Deutschland verbieten.

Der Irrsinn hat erst gestern in "hart aber fair" getobt:


http://www.wdr.de/tv/hartaberfair/sendungen/2011/20110629.php5?akt=1

Allein schon die perfide Fragestellung: "Vom Kinderwunsch zum Kind nach Wunsch -
ist nur gesundes Leben lebenswert?" zeigt, wohin die Reise geht. Was weltweit als sinnvolle medizinische Prävention gilt, soll in Deutschland in die Ecke "Vernichtung lebensunwerten Lebens" gedrückt werden, damit Meisners Firma über dumme oder korrupte Politiker und Journalisten wieder in`s Geschäft kommt.

Übrigens möchte ich nicht unbedingt empfehlen, sich die Sendung im Internet anzuschauen. Allein der Auftritt von Ullala ist ein Grund zum wegzappen bzw. weitersurfen.



http://meinungen.gmx.net/forum-gmx/post/12445233?sp=595#jump
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Re: Wunschkind staatlich unerwünscht

Beitragvon AlexRE » Fr 1. Jul 2011, 12:38

Vom Partnerforum "wir-koennen-auch-anders" hierher kopiert:

Issomad hat geschrieben:Die Frage ist sehr knifflig.

Ich bin in der Behindertenarbeit tätig und kann nur sagen, es gibt solche und solche.

Es gibt Menschen, die (von Geburt an eingeschränkt) sich so akzeptieren, wie sie geworden sind, das Beste daraus machen, oft sehr wissbegierig, intelligent, kreativ, aufgeweckt sind und von fröhlichem Wesen. Wenn man ihnen eine Chance gibt und die entsprechende Hilfestellung, sind sie in einer Welt, in der für körperliche Arbeit sowieso immer seltener menschliche Arbeitskraft nötig ist, eine echte Bereicherung für die Gesellschaft und mit PID wahrscheinlich nicht auf der Welt.


Die Chancen von Behinderten haben doch nichts mit dem individuellen Recht der Eltern zu tun, über die Wahrnehmung ihrer Chance, ein nicht behindertes Kind zu bekommen, von Staats wegen zu verfügen.

Die Verbotsinitiative gegen die PID ist in einem Staat, in dem Spätabtreibungen nach Fruchtwasseruntersuchungen wegen der Behinderungen, die durch die PID ausgeschlossen werden können, legal sind, geradezu schizophren.

Ich habe übrigens auch einen behinderten Bruder (Contergan). Der spuckt auf Staatsmachtanmaßungen dieser Art und würde die PID niemals als Affront gegen sich selbst umdeuten. Das ist nämlich eine Unverschämtheit und kein Argument.
Der Stuttgarter OB Rommel:

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Re: Wunschkind staatlich unerwünscht

Beitragvon Ricarda » Fr 1. Jul 2011, 12:48

Hinzu kommt, dass es bei bestimmten Behinderungen die Möglichkeit gibt, ein schon lebensfähiges Kind noch "abzutreiben". Es wird Eltern geben, die sich dafür entscheiden, keine Feststellung zu treffen und das Kind, das kommt, uneingeschränkt anzunehmen. Wer aber eine Fruchtwasseruntersuchung durchführen lässt, der tut das auch, weil er ein Entscheidungskriterium für die Beantwortung der Frage braucht, ob er dieses Kind leben lassen möchte oder nicht oder ob er die Kraft haben wird, dieses Kind rückhaltlos anzunehmen.

Insofern halte ich es für eine wesentlich bessere Option, die Feststellung zu einem wesentlich früheren Zeitpunkt zu treffen.

Ich empfinde es als unfair, wenn die Diskussion in die Nähe von Designerbabies und lebensunwertem Leben gerückt wird. Auch die Embryos, die legal abgetrieben wurden, hätten als Menschen eine Bereicherung sein können.

Etwas anderes ist die Frage, ob einer Witwe die befruchtete Eizelle eingepflanzt werden sollte, um den beidseitigen Kinderwunsch nach dem Tod des Mannes allein zu erfüllen. Ich glaube nicht, dass dieses Kind emotional schlechter dran sein wird als ein Kind, dessen Eltern sich kurz nach seiner Geburt trennen oder die sich ständig streiten, keine Werte vermitteln usw. Wenn eine Mutter einem Kind von der gemeinsamen Planung erzählen kann, von der gemeinsamen Vorfreude und von dem Vater, der jetzt irgendwie in dem Kind weiterlebt, dann wird ihm das sicherlich mehr das Gefühl vermitteln können, geliebt und gewollt zu sein als das, was viele andere Kinder erleben, deren Eltern beide noch leben.
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Re: Wunschkind staatlich unerwünscht

Beitragvon Hase » Fr 1. Jul 2011, 13:07

@ Issomad hier http://36488.forendienst.de/show_messag ... tpost=true

Was du hier schreibst ist ja alles schön und gut. Das Problem bei der PID ist aber ein ganz anderes.
Hier geht es um Paare die, sagen wir mal so- ebenfalls eine Behinderung in sich tragen (Genschäden) welche man ihnen selbst nicht ansieht und welche dazu genötigt werden, es in Kauf zu nehmen das ihr Baby deren Genschäden dann sichtbar ausbaden soll. Was dann, extreme Behinderung, früher Tod oder Fehlgeburt bedeuten kann.

Wenn eine Frau den Weg zu einer künstlichen Befruchtung einschlägt, die nicht nur für sie körperlich sondern auch psychisch sehr belastend ist und das Paar dafür noch ein Schweinegeld hinlegt, geht es einfach nicht das man dieser Frau dann gengeschädigtes Material (so nenne ich das mal) in den Körper einsetzt.
Es billigend in Kauf nimmt das sie eine Fehlgeburt erleidet, oder nach der Fruchtwasseruntersuchung vor die Wahl gestellt wird, entweder nimmst das Baby, das vielleicht nur 2 Jahre alt wird, oder treibst DEIN WUNSCHKIND eben ab!

Das ist widerlich!

Hätte zwei Frage an dich da du ja mit Behinderten zusammenarbeitest.
Stimmt es das Behinderte die Windeln tragen wegen der eventuellen Geruchsbelästigung nicht z.B in ein Kino dürfen? (Gibt's da ein Gesetz?)
Und zweite Frage, die Behindertenbusse, jene ohne Scheiben wo man reinsehen kann- also die von den schwerstbehinderten. Haben die Busse keine Scheiben um die Behinderten vor den Blicke der "normalen" zu schützen, oder um den "normalen" vor dem Anblick von sabbernden Behinderten zu ersparen?
Hase
 

Re: Wunschkind staatlich unerwünscht

Beitragvon Hase » Fr 1. Jul 2011, 23:24

Ricarda hat geschrieben:Hinzu kommt, dass es bei bestimmten Behinderungen die Möglichkeit gibt, ein schon lebensfähiges Kind noch "abzutreiben". Es wird Eltern geben, die sich dafür entscheiden, keine Feststellung zu treffen und das Kind, das kommt, uneingeschränkt anzunehmen. Wer aber eine Fruchtwasseruntersuchung durchführen lässt, der tut das auch, weil er ein Entscheidungskriterium für die Beantwortung der Frage braucht, ob er dieses Kind leben lassen möchte oder nicht oder ob er die Kraft haben wird, dieses Kind rückhaltlos anzunehmen.

Insofern halte ich es für eine wesentlich bessere Option, die Feststellung zu einem wesentlich früheren Zeitpunkt zu treffen.

Ich empfinde es als unfair, wenn die Diskussion in die Nähe von Designerbabies und lebensunwertem Leben gerückt wird. Auch die Embryos, die legal abgetrieben wurden, hätten als Menschen eine Bereicherung sein können.

Etwas anderes ist die Frage, ob einer Witwe die befruchtete Eizelle eingepflanzt werden sollte, um den beidseitigen Kinderwunsch nach dem Tod des Mannes allein zu erfüllen. Ich glaube nicht, dass dieses Kind emotional schlechter dran sein wird als ein Kind, dessen Eltern sich kurz nach seiner Geburt trennen oder die sich ständig streiten, keine Werte vermitteln usw. Wenn eine Mutter einem Kind von der gemeinsamen Planung erzählen kann, von der gemeinsamen Vorfreude und von dem Vater, der jetzt irgendwie in dem Kind weiterlebt, dann wird ihm das sicherlich mehr das Gefühl vermitteln können, geliebt und gewollt zu sein als das, was viele andere Kinder erleben, deren Eltern beide noch leben.


Hallo Ricarda, zum Thema Abtreibung von bereits Lebensfähigen Kindern hab ich hier etwas gefunden.

Was in Deutschland mittlerweile gängige Praxis ist: Behindertes Leben wird systematisch aussortiert. Der Verweis auf die sogenannte medizinische Indikation erlaubt es sogar, Babys, bei denen Untersuchungen auf eine Behinderung hinweisen, bis zum natürlichen Ende der Schwangerschaft, also bis kurz vor dem Einsetzen der Wehen, straffrei abzutreiben.http://www.lebensgeschichten.org/abtrei ... bung07.php


Einschränkungen und Probleme beim Umgang mit Abtreibungszahlen
Methodische Einschränkungen: Nach § 218 StGB ist „Schwangerschaftsabbruch“ erst ab Einnistung des Embryos in der Gebärmutter (Nidation) definiert, mithin nur ein Teilbereich von „Abtreibungen“. Sogenannte Frühabtreibungen, also Abtreibungen vor der Nidation, wie sie durch sogenannte Nidationshemmer (teilweise „Pille danach“, Kupferspirale) werden derzeit nicht erfasst, während z. B. die absichtliche Tötung von extrakorporalen Embryonen im gleichen Entwicklungsstadium, die z. B. bei künstlicher Befruchtung gezeugt wurden, durch das ESchG verboten und mit Strafe bedroht ist. http://www.ak-lebensrecht.de/info/stat_erl.html
Hase
 

Re: Wunschkind staatlich unerwünscht

Beitragvon Uel » Mo 4. Jul 2011, 00:12


... das man das Ganze sehr kontrovers diskutieren kann, konnte man am vergangenen Mittwoch bei Plasbergs Hart Aber Fair erleben, im Gästebuch ist ein Abbild der Diskussionen nachlesbar.

http://www.wdr.de/tv/hartaberfair/sendungen/2011/20110629.php5?seite=6&countr=30&sort=0

Dass ich gegen PID bin, wird niemanden hier überraschen.
Liebe Grüße
von Uel

Generalfeldmarschall Helmuth von Moltke: --- Kein Plan übersteht den ersten Feindkontakt --- (gefunden bei Vince Ebert) Mein Zusatz: ... der Feind kann auch Realität heißen!
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