AlexRE hat geschrieben:Hase hat geschrieben:Uel hat geschrieben:...letzte Nachricht von der KiWu-Witwe
Ich habe letzte Woche gelesen, dass die Aufregung und die Ausnahmegenehmigung des Gerichts >für die Katz< waren. Das Schicksal war gnädig und die Versuche sind endgültig gescheitert.
Falsch Uel, es war keine "Ausnahmegenehmigung des Gerichts" sondern ein Präzedensfall und ein vollkommen korrektes Urteil. Dabei war auch absolut nichts für die Katz! Die Witwe und viele Menschen in Deutschland die hinter ihr gestanden sind, haben nämlich was diesen Fall anging, ihren glauben an die Justiz nicht verloren. Und vorallem bekam sie die Chance und musst sich nicht Fremdbestimmen lassen.
Diese Frau hatte einiges durchgemacht. Nicht nur zu Lebzeiten ihres Mannes mit der KB, sondern auch danach. Das dass Schicksal bei dieser Frau gnädig war kann ich nirgends erkennen. War das Schdenfreude weil jemand nicht sein Wunschkind bekommt?
Richtig, das Oberlandesgericht hat festgestellt, dass nach den heute in Deutschland geltenden Gesetzen die PID entgegen der vorher meist vertretenen Lesart des Embryonenschutzgesetzes gar nicht rechtswidrig ist. Deshalb steht ja jetzt eine Gesetzesinitiative von CDU - Kreisen im Raum, die ihrer Meinung nach durch das Urteil aufgedeckte Gesetzeslücke durch ein unmissverständliches Verbot zu schließen.
Unter anderem auch das. Hätte ein Arzt nicht rechtswidrig (wie er dachte) eine PID durchgeführt und sich dann selbst angezeigt, wäre das bis heute kein Thema.
Zur KB (Eizellspende) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im März 2010 bereits entschieden, wenn ein Staat künstliche Befruchtung zulässt, dürfe er die Eizellspende nicht verbieten. Das Gericht urteilte, es sei eine „nicht durch objektive und vernünftige Gründe zu rechtfertigende“ Ungleichbehandlung, wenn Paare, die eine Eizellspende benötigen, von der künstlichen Befruchtung ausgeschlossen sind.
Ausgeschlossen sind sie bei uns aber schon seit Dezember 1990 laut EschG und bis heute nicht Thema in Deutschland.