Dazu vom Forum der Schwesterseite hierher kopiert:
---------------------------------------------------------------------------------------------------------
Uel hat geschrieben:
Hallo Alex,
das Thema eignet sich vorzüglich zum Emotionalisieren: Tragik der Unfruchtbarkeit, Tragik des mangelnden Geldes und dann Tragik des frühen Todes des Ehemanns.
Aber redlicher Weise muss man schon zurückgehen auf den Grund, warum keine Befruchtung durch Verstorbene stattfinden soll. Jetzt werd ich auch mal Emotionalisieren:
1. Ich vermute mal, dass z. B. für das Erbrecht ungeheure Schwierigkeiten und grenzenloser Zank entstehen könnten. Auch die Erpressbarkeit der lebenden Generation durch verstorbene Vererber durch potentielle neue Erben bei mangelndem Wohlverhalten über den Tod hinaus.
2. Auch die Anfälligkeit der Amerikanerinnen für Supermänner kann abschrecken. Dort will doch ein Nobelpreisträger über seinen Tod hinaus die ganze Nation mit seinem erstklassigen Samen beglücken, der faselte doch so was ähnliches wie die Nazis zum Thema Menschenzüchtung, wenn ich mich richtig erinnere, konkreteres weis ich aber nicht mehr - hunderttausend Stiefgeschwister, oder was?
3. Dass man keinerlei Anstrengungen macht, die steigende Unfruchtbarkeit der Menschen zu bekämpfen (z. B. Verbot, Getränke in Plastikflachen abzufüllen; Gen-Nahrungsproblematik nachforschen; stressfreiere Lebensführung ermöglichen; Verbessern der Nachtschichtbedingungen .......), sondern lieber wieder auf eine teure technoide Lösung setzt, die dann der normale Krankenversicherte noch bezahlen soll, finde ich schon sehr merkwürdig, das ist der eigentliche Skandal.
4. Wenn man diese Geldverschwendung bei dem künstlichen Befruchtungszirkus sieht und andererseits die vielen Kinder auf der Welt die Hungers sterben müssen und adoptiert werden könnten oder auf Paten warten, so scheint mir, muss man das moralische und finanzielle Anspruchsverhalten Unfruchtbarer doch ein wenig relativieren.
5. Für die geplanten Kinder dieser Frau wäre es bestimmt besser, sie hätten dann einen lebenden Vater. Wenn diese Frau die Verantwortung für ihre künftigen Kinder ernst nimmt, so sollte sie nach einer angemessenen Trauerzeit sich dann ein Herz nehmen, die Sentimentalitäten überwinden und einen Neuanfang wagen, vll. klappt es dann ja auch ohne Retorte. Mit toten, auf einen Heldenpodest gehobene Väter werden die Kleinen jedenfalls so ihre Schwierigkeiten bekommen und ein event. Stiefvater ebenfalls.
Es mag also so seine Gründe haben, das Gesetz.
Sicher -, man könnte eine Härtklausel einführen, aber wie definiert man dann die neuen Grenzen...und auch die werden ihre tragischen Fälle erzeugen…
Für die Frau ist die Sache eine Katastrophe, ein riesiges Unglück aber dann für die Gesellschaft genau an dieser Stelle den moralischen Untergang vorauszusagen halte ich für kontraproduktiv, da gibt es andere Baustellen.
PeterS hat geschrieben:Ich kann den Gedankengang von Frau Siewert voll und ganz nachvollziehen und habe dafür absolutes Verständnis. Uel macht es mir aber auch nicht gerade einfach, wobei ich seine Punkte 1 bis 4 mal eben abschmettere. Was interessiert mich das Erbrecht, wenn der durch künstliche Befruchtung gezeugte Mensch lebt, dann ist er auch erbberechtigt.
Was interessieren mich Amerikanerinnen mit ihrem Faible für Menschen aus Kryptonit, wobei das wohl ein bißchen überzeichnet ist. Punkt 3 ist natürlich für die Allgemeinheit relevant, hat aber nichts mit dem Thema der Frau Siewert zu tun. Punkt Geldverschwendung, da hast Du recht Uel, nur ist es ihr Geld oder das, was andere ihr freiwillig gespendet haben. Solange der Preis der künstlich erzeugten Geburt nicht von KK-Beitrag oder Steuergeld bezahlt wird, soll es jedem selbst überlassen sein. Ich mische mich auch nicht in den Kauf eines Ferrari ein, nur damit man die Strandpromenade damit rauf und runter fährt. Ist das Recht des Käufers, wie er sein Geld verballert.
Nur bei Punkt 5, da gebe ich Dir absolut und uneingeschränkt recht. Ich bin der festen Überzeugung, daß es aus vielen Gründen relevant ist, daß ein Vater anwesend zu sein hat - es gibt natürlich auch Kinder, die besser ohne Vater aufwachsen - aber, das ist meine persönliche Meinung, ein lebender Vater gehört in eine Familie.
Ein Punkt macht mich nur bedenklich, da bin ich gespannt auf ein potentielles Urteil, es stand wissentlich eine künstliche Befruchtung an, der Spender ist tot, wem gehören nun die Samenzellen? Der Ehefrau (geerbt?), dem Arzt oder Weiterverwender oder gehören sie genauso eingeäschert wie der Tote?
Sofern diese Zellen nun Eigentum der Ehefrau sind, kann sie m.E. damit machen, was sie will. Es gibt viele Samenbanken auf dieser Erde, deren Inhalt anonym verwendet wird, es würde doch auch kein Hehl darum gemacht, wenn Frau Siewert sich anderweitig künstlich befruchten lassen würde, nur weiß man halt jetzt, es ist von ihrem toten Ehemann, so what?
Zur Klarstellung:
Das Gesetz wäre m. M. n. verfassungswidrig, wenn es der Frau wirklich verböte, sich für ein
bestimmtes Kind zu entscheiden, die Samen- und Eizelle sind ja im ersten Stadium der Vereinigung eingefroren worden. Mit dem Auftauen würde sich der natürliche Befruchtungsprozess ohne weiteres Zutun der Mediziner fortsetzen.
So glasklar war die einfachgesetzliche Rechtslage in diesem Verfahren allerdings nicht, diesen konkreten Fall meinte das Embryonenschutzgesetz möglicherweise gar nicht, darum wurde ja bis jetzt gestritten.
Wenn das Gesetz aber wirklich so auszulegen ist, wie es das Gericht getan hat, ist es mit Artikel 1 GG nicht vereinbar. Irgendwo hört`s ja wohl auf mit den Einmischungen des Staates in höchstpersönliche Entscheidungen der Bürger.
Bei dem Abtreibungsverbot kann man verfassungsrechtlich natürlich das Lebensrecht des Kindes über die Freiheitsrechte der Mutter stellen, aber eine Entscheidung
gegen ein
bestimmtes Kind von Staats wegen vorzuschreiben, schlägt dem Fass den Boden aus.