Wunschkind staatlich unerwünscht

Hier wird unsere Idee der einmaligen Vermögensabgabe und der zweckgebundenen Erbschaftssteuer erörtert. (2. Lastenausgleichsgesetz)

Wunschkind staatlich unerwünscht

Beitragvon AlexRE » Mi 26. Aug 2009, 15:14

Mal wieder eine deutsche Staatsposse erster Kajüte:

http://www.ostsee-zeitung.de/lokal/index_artikel_komplett.phtml?SID=e5b96ecc8a77c8d618b654fc98b3100a&param=news&id=2516600

Seit 2002 hatte sich das Paar aus dem Großraum Neubrandenburg vergeblich um Nachwuchs bemüht und schließlich alle Hoffnung auf eine In-vitro-Fertilisation gesetzt. Das ist eine künstliche Befruchtung im Reagenzglas, nach der das befruchtete Ei später wieder in die Gebärmutter eingepflanzt wird.


Die Geburtenquote ist so im Keller, dass von einer "demographischen Katastrophe" schwadroniert wird, und hier erklären sie einfach mal eben ein Wunschkind von Staats wegen für unerwünscht.

Ich habe die Kanzlei der Anwältin der Klägerin angerufen und in Erfahrung gebracht, dass sie keine Rechtschutzversicherung hat und durch den langen Prozess finanziell schwer belastet wird.

Inzwischen gibt es eine HP der Klägerin, auf der u. a. eine Kontonummer für Überweisungen von Unterstützern angegeben ist. Dass diese HP wirklich der Klägerin gehört, habe ich mittels eines weiteren Anrufes in der Kanzlei überprüft.

Wenn 1000 User der verschiedenen Foren, auf denen ein link zu dieser HP veröffentlicht wird, auch nur 5 € überweisen, ist die nächste Gerichtsinstanz schon einmal gerettet:

http://www.kiwu-witwe.de

Es geht hier um eine nachgerade irrwitzige Staatsanmaßung von Entscheidungsmacht über die ureigensten existenziellen Angelegenheiten der Bürger. Wenn das einreisst, ist jeder einzelne Mensch auf die eine oder andere Weise gefährdet.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Wunschkind staatlich unerwünscht

Beitragvon AlexRE » Fr 28. Aug 2009, 11:14

Dazu vom Forum der Schwesterseite hierher kopiert:
---------------------------------------------------------------------------------------------------------

Uel hat geschrieben:
Hallo Alex,

das Thema eignet sich vorzüglich zum Emotionalisieren: Tragik der Unfruchtbarkeit, Tragik des mangelnden Geldes und dann Tragik des frühen Todes des Ehemanns.

Aber redlicher Weise muss man schon zurückgehen auf den Grund, warum keine Befruchtung durch Verstorbene stattfinden soll. Jetzt werd ich auch mal Emotionalisieren:

1. Ich vermute mal, dass z. B. für das Erbrecht ungeheure Schwierigkeiten und grenzenloser Zank entstehen könnten. Auch die Erpressbarkeit der lebenden Generation durch verstorbene Vererber durch potentielle neue Erben bei mangelndem Wohlverhalten über den Tod hinaus.

2. Auch die Anfälligkeit der Amerikanerinnen für Supermänner kann abschrecken. Dort will doch ein Nobelpreisträger über seinen Tod hinaus die ganze Nation mit seinem erstklassigen Samen beglücken, der faselte doch so was ähnliches wie die Nazis zum Thema Menschenzüchtung, wenn ich mich richtig erinnere, konkreteres weis ich aber nicht mehr - hunderttausend Stiefgeschwister, oder was?

3. Dass man keinerlei Anstrengungen macht, die steigende Unfruchtbarkeit der Menschen zu bekämpfen (z. B. Verbot, Getränke in Plastikflachen abzufüllen; Gen-Nahrungsproblematik nachforschen; stressfreiere Lebensführung ermöglichen; Verbessern der Nachtschichtbedingungen .......), sondern lieber wieder auf eine teure technoide Lösung setzt, die dann der normale Krankenversicherte noch bezahlen soll, finde ich schon sehr merkwürdig, das ist der eigentliche Skandal.

4. Wenn man diese Geldverschwendung bei dem künstlichen Befruchtungszirkus sieht und andererseits die vielen Kinder auf der Welt die Hungers sterben müssen und adoptiert werden könnten oder auf Paten warten, so scheint mir, muss man das moralische und finanzielle Anspruchsverhalten Unfruchtbarer doch ein wenig relativieren.

5. Für die geplanten Kinder dieser Frau wäre es bestimmt besser, sie hätten dann einen lebenden Vater. Wenn diese Frau die Verantwortung für ihre künftigen Kinder ernst nimmt, so sollte sie nach einer angemessenen Trauerzeit sich dann ein Herz nehmen, die Sentimentalitäten überwinden und einen Neuanfang wagen, vll. klappt es dann ja auch ohne Retorte. Mit toten, auf einen Heldenpodest gehobene Väter werden die Kleinen jedenfalls so ihre Schwierigkeiten bekommen und ein event. Stiefvater ebenfalls.

Es mag also so seine Gründe haben, das Gesetz.
Sicher -, man könnte eine Härtklausel einführen, aber wie definiert man dann die neuen Grenzen...und auch die werden ihre tragischen Fälle erzeugen…

Für die Frau ist die Sache eine Katastrophe, ein riesiges Unglück aber dann für die Gesellschaft genau an dieser Stelle den moralischen Untergang vorauszusagen halte ich für kontraproduktiv, da gibt es andere Baustellen.




PeterS hat geschrieben:Ich kann den Gedankengang von Frau Siewert voll und ganz nachvollziehen und habe dafür absolutes Verständnis. Uel macht es mir aber auch nicht gerade einfach, wobei ich seine Punkte 1 bis 4 mal eben abschmettere. Was interessiert mich das Erbrecht, wenn der durch künstliche Befruchtung gezeugte Mensch lebt, dann ist er auch erbberechtigt.
Was interessieren mich Amerikanerinnen mit ihrem Faible für Menschen aus Kryptonit, wobei das wohl ein bißchen überzeichnet ist. Punkt 3 ist natürlich für die Allgemeinheit relevant, hat aber nichts mit dem Thema der Frau Siewert zu tun. Punkt Geldverschwendung, da hast Du recht Uel, nur ist es ihr Geld oder das, was andere ihr freiwillig gespendet haben. Solange der Preis der künstlich erzeugten Geburt nicht von KK-Beitrag oder Steuergeld bezahlt wird, soll es jedem selbst überlassen sein. Ich mische mich auch nicht in den Kauf eines Ferrari ein, nur damit man die Strandpromenade damit rauf und runter fährt. Ist das Recht des Käufers, wie er sein Geld verballert.

Nur bei Punkt 5, da gebe ich Dir absolut und uneingeschränkt recht. Ich bin der festen Überzeugung, daß es aus vielen Gründen relevant ist, daß ein Vater anwesend zu sein hat - es gibt natürlich auch Kinder, die besser ohne Vater aufwachsen - aber, das ist meine persönliche Meinung, ein lebender Vater gehört in eine Familie.

Ein Punkt macht mich nur bedenklich, da bin ich gespannt auf ein potentielles Urteil, es stand wissentlich eine künstliche Befruchtung an, der Spender ist tot, wem gehören nun die Samenzellen? Der Ehefrau (geerbt?), dem Arzt oder Weiterverwender oder gehören sie genauso eingeäschert wie der Tote?
Sofern diese Zellen nun Eigentum der Ehefrau sind, kann sie m.E. damit machen, was sie will. Es gibt viele Samenbanken auf dieser Erde, deren Inhalt anonym verwendet wird, es würde doch auch kein Hehl darum gemacht, wenn Frau Siewert sich anderweitig künstlich befruchten lassen würde, nur weiß man halt jetzt, es ist von ihrem toten Ehemann, so what?




Zur Klarstellung:

Das Gesetz wäre m. M. n. verfassungswidrig, wenn es der Frau wirklich verböte, sich für ein bestimmtes Kind zu entscheiden, die Samen- und Eizelle sind ja im ersten Stadium der Vereinigung eingefroren worden. Mit dem Auftauen würde sich der natürliche Befruchtungsprozess ohne weiteres Zutun der Mediziner fortsetzen.

So glasklar war die einfachgesetzliche Rechtslage in diesem Verfahren allerdings nicht, diesen konkreten Fall meinte das Embryonenschutzgesetz möglicherweise gar nicht, darum wurde ja bis jetzt gestritten.

Wenn das Gesetz aber wirklich so auszulegen ist, wie es das Gericht getan hat, ist es mit Artikel 1 GG nicht vereinbar. Irgendwo hört`s ja wohl auf mit den Einmischungen des Staates in höchstpersönliche Entscheidungen der Bürger.

Bei dem Abtreibungsverbot kann man verfassungsrechtlich natürlich das Lebensrecht des Kindes über die Freiheitsrechte der Mutter stellen, aber eine Entscheidung gegen ein bestimmtes Kind von Staats wegen vorzuschreiben, schlägt dem Fass den Boden aus.
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Re: Wunschkind staatlich unerwünscht

Beitragvon AlexRE » Mo 31. Aug 2009, 11:08

Uel hat geschrieben:

Noch ein paar Worte zur Klärung meines Standpunktes:

nochmals zu Punkt 1.
Ich halte es für äußerst sinnvoll, dass Tote sich nicht aus dem Jenseits vermehren können. Dabei ist es völlig uninteressant, wann irgendwelche biochemischen Prozesse und Manipulationen gestartet und wieder angehalten werden. Entscheidend ist der Zeitpunkt, wann eine Frau entscheidet den Wachstumsprozess beginnen zu lassen, der nach durchschnittlich 9 Monaten zur Geburt eines Babys führt. Wenn der Samenspender zu diesem Zeitpunkt nicht lebt, dann muss es verboten sein! Und wir sollten all unsere Mittel einsetzen, dass die UNO das auch so sieht.

Denn sonst fliegt uns die Gesellschaft um die Ohren. Ein Superreicher, der durch seine finanziellen Machtmittel schon zu seinen Lebzeiten die Gesellschaft durch seine Sicht der Dinge drangsaliert hat, kann das über Stiftungen , Erbverträge und Anwaltsfirmen über seinen Tot hinaus. Er könnte seinen "Thronfolger" bei nicht Wohlverhalten enterben lassen und Treuhänder verwalten das Ganze bis der neue "nachproduzierte" und hoffentlich besser gehorchende "Thronfolger" geschäftsfähig ist. So kann man Machtpolitik über lange Zeiten festschreiben und künftige Generationen nur allein durch in Lebzeiten des Samenspenders zusammengeraffte Wirtschaftskraft um ihre eigene Zukunft bringen.
Das gerechte am Tod ist bisher, dass er Arm und Reich gleichermaßen trifft. Nach dem Tode entscheidet allein die Allgemeinheit (Geschichte) was Bestand hat. Und kein Toter kann bisher verhindern, dass seine geistigen Ergüsse, Imperien ect. zum Müll der Geschichte aussortiert werden. Das ist auch sehr gut, so wie es ist!

Das wäre ja alles kein Problem, wenn die Reichen ihre Reichtümer einfach nur verprassen wurden. Aber vielen reicht das nicht. Sie wollen auch unbedingt Macht ausüben, die ihnen nicht zusteht, zumindest in Demokratien nicht. Sie haben Sendungsbewusstsein, wissen besser was der beste Weg ist und die Finanzmacht ist das Werkzeug erster Wahl um mittels Manipulationen ihre Positionen auch durchzudrücken. Und der bessere Weg geht meist in Richtung Mittelerhalt und -vermehrung und selten in Richtung Gemeinwohl. Oder warum können die Springers, Mohns, Murdocks, Berlusconis ect. nicht nur und einfach wirklich gute, korrekte Presseprodukte herstellen, die Mittel für solch ein ehrenwertes Ziel hätten sie doch. Nein solch ein ehrenwertes Ziel ist ihnen nicht ausreichend, es geht um mehr, viel mehr. Und alle kleinen und großen Kim Jong-ils der Welt träumen davon, dass über Jahrhunderte nur noch ihre Brut das Sagen hat. Und all diesen Gestalten geht es ja gerade um die Dinge über ihren Tod hinaus.

Zitat PeterS:


Was interessiert mich das Erbrecht, wenn der durch künstliche Befruchtung gezeugte Mensch lebt, dann ist er auch erbberechtigt.




Ja, Peter, Du hast es erkannt, genau da liegt das Problem. Was macht zum Beispiel der Porsche-Imperiumslenker, wenn hunderte von Müttern vorsorglich für ihre "neuen kleinen Porsches" Erbansprüche geltend machen, wo bleibt da die Lebensplanung der "alten Kinder"? Muss irgendwann auch rückabgewickelt werden, wenn Juristen einen Weg dahin finden?

nochmals zu Punkt 2.
Ich hoffe, es erinnert sich jemand unter den Lesenden besser an den Bericht über diesen Kruden US-Nobelpreisträger, denn es war nicht zum Spaß, man dachte auch schon konkret über das Realisieren nach und Interesse Gleichgesinnter bestand auch.

nochmals zu Punkt 3.
Es ist richtig, dieser Punkt steht nicht im direkten Zusammenhang mit dem Fall. Indirekt schon, denn würde die Unfruchtbarkeit nicht stetig zunehmen, so stände die Gesellschaft überhaupt nicht unter diesem Zustimmungsdruck, möglicher Weise wäre die Technik ja dann wegen mangelnder Nachfrage viel zu unwirtschaftlich.

nochmals zu Punkt 4.
Zitat PeterS:


Ich mische mich auch nicht in den Kauf eines Ferrari ein, nur damit man die Strandpromenade damit rauf und runter fährt. Ist das Recht des Käufers, wie er sein Geld verballert.




Wenn ich das Benzin bezahlen muss, stört es mich schon. Ich lassen mich natürlich gern eines besseren belehren, wenn die Krankenkassen in dieser langen, vertrackten Geschichte keinen einzigen Cent bezahlt hätten, - bisher mag ich das aber kaum glauben.




Diese Betrachtung läuft darauf hinaus, solche Freiheitsrechte für alle Menschen zu beschränken, die von Reichen zum Schaden des Demokratie- und Rechtsstaatsprinzips missbraucht werden könnten.

Die demokratisch nicht legitimierte Macht von Reichen ist aber nicht der einzige Gefahrenherd für die freiheitlich demokratische Grundordnung. Jenseits ihrer demokratischen Legitimation agierende Poltiker können auch ganz erheblichen Schaden anrichten. Je stärker die Funktion der Grundrechte als Abwehrrechte aufgeweicht wird, desto grösser wird diese Gefahr.

In dem ganz konkreten Fall hier wird m. E. einfach zu viel missbrauchsgeneigte Staatsmacht gegen die Klägerin in Stellung gebracht, wenn Politiker und Richter ihr vorschreiben wollen, dass sie die gemeinsam mit ihrem Mann zu dessen Lebzeiten begonnene Behandlung abzubrechen hat.

Im Übrigen schreckt mich der Gedanke, dass reiche Erben mit ihrem patriarchalischen Familienoberhaupt künftig mehr Stress haben könnten als bisher, nicht im Geringsten. Die Konzentration der Privatvermögen auf viel zu wenige Menschen ist einer der grössten volkswirtschaftlichen und ordnungspolitischen Gefahrenherde unserer Zeit. Warum sollten wir uns grämen, wenn reiche Clans ihr Geld auf Anwälte und Gerichte verteilen?
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Re: Wunschkind staatlich unerwünscht

Beitragvon AlexRE » Mo 31. Aug 2009, 16:18

Uel hat geschrieben:
Hallo Alex,
Deine Worte


In dem ganz konkreten Fall hier wird m. E. einfach zu viel missbrauchsgeneigte Staatsmacht gegen die Klägerin in Stellung gebracht, wenn Politiker und Richter ihr vorschreiben wollen, dass sie die gemeinsam mit ihrem Mann zu dessen Lebzeiten begonnene Behandlung abzubrechen hat.


überzeugen mich nicht.

Ich glaube, es ist nicht hilfreich den Staat allein deshalb seine Reglungskompetenz abzusprechen, weil er schon mal auf andern Gebieten zuviel des Guten getan hat und die Gefahren auf diesem Gebiet nur deshalb als gering zu erachten, weil auf anderen, nicht ausreichend geregelten Gebieten die Gefahren event. größer sind, - eine sehr emotionale, unlogische Vorgehensweise.

Gesetze haben nun mal die Eigenschaften, dass sie einschränken und notfalls auch hart für den Einzelfall sein können.

Wenn Gesetze bestehen, so sind sie von allen einzuhalten und man kann sich aufmachen, um ausreichend Leute zu suchen, die eine Gesetzesänderung durchsetzen können. Solange man das nicht hinbekommt, gelten die gerade gültigen Gesetze. Und Ausnahmen entwickeln immer eine Eigendynamik und Begehrlichkeiten. Schafft man für ein einzelnes Schaf ein Schlupfloch, so kann sich dann notfalls eine ganze Herde hindurchpressen und aus Erfahrungen vom Lande weiß ich hier genau, wovon ich rede.

Mich wirst Du dazu nicht gewinnen können, solange Du mir nicht erklären kannst, warum es jetzt nach Jahrtausende Menschheitsgeschichte unbedingt nötig sein soll, dass Tote Kinder zeugen können müssen. Ohne diesen "Fortschritt" in Medizin gäbe es diese Möglichkeit überhaupt nicht, und selbstverständlich hat der Staat das Recht, künstlich entstehende neue Wege zu regeln und die gesellschaftlichen Folgen abzuschätzen und in Richtung gesellschaftlicher Verträglichkeit zu regeln. Dass gerade das Hindern am Ausleben dieser Freiheit, die vorher niemand vermisste, zur Beschädigung des Rechtsstaates führen soll, halte ich für maßlos übertrieben.

Außerdem halte ich diesen neuen Weg psychologisch generell für die Trauerbewältigung für sehr schädlich: Was macht die arme Frau, wenn es nach den nächsten 3 Versuchen immer noch nicht klappt und die Ärzte aus Weichheit oder viel wahrscheinlicher, aus wirtschaftlichen Interessen ihr weitere Hoffnung machen? Wann endlich wird sich dann diese Frau in ihr Schicksal fügen können?




Wir müssen in dieser Frage auch nicht einer Meinung sein. Uta sieht das ähnlich wie Du, eine Hilfsaktion als Verein kommt also auf keinen Fall in Betracht.

Für mich persönlich ist diese ganz spezifische Art staatlicher Regelungsmacht in ureigenen höchstpersönlichen und auch noch existenziellen Angelegenheiten einzelner Bürger aber aus prinzipiellen politischen Gründen völlig unakzeptabel und auch verfassungsrechtlich höchst fragwürdig.

Dass eine Freiheit neu ist und zuvor von niemandem vermisst wurde, sagt m. E. nicht viel über die Wertigkeit dieser Freiheit aus. Dass sich die Frau durch Nutzung dieser Freiheit evtl. selbst schaden könnte, kann m. M. n. auch kein Grund für den Entzug dieser Freiheit sein.
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Re: Wunschkind staatlich unerwünscht

Beitragvon Uel » Mo 31. Aug 2009, 22:45


Hallo Alex,

natürlich brauchen wir nicht einer Meinung sein, Du könntest mich aber überzeugen wollen, denke ist so die Spielregel beim Diskutieren.

Ich hätte bei dem Ganzen ja weniger Barrieren zu überwinden, wenn das alles das Bier der Frau wäre. Aber im Prinzip geht es doch garnicht um sie. Sie hat ja haupsächlich für die zukünftigen Interessen und das Wohl ihrer Kinder mit zu entscheiden.

Auch wissen wir nicht, ob der tote Mann dieser Frau aus reichen Verhältnissen kam, wo es auch für Enkel noch Wesentliches zu erben gibt, ... in einer klassischen Tragödie wäre das sicherlich so, - das Schwarze Schaf der Familie oder dann noch Eifersüchteleien mit der Schwägerin und schon könnten wir wie Richard Wagner loslegen .... also Fragen über Fragen, die das Leben unnötig kompliziert machen, ein Selbstläufer auch für Anwälte.
Liebe Grüße
von Uel

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Re: Wunschkind staatlich unerwünscht

Beitragvon AlexRE » Mo 31. Aug 2009, 22:57

Uel hat geschrieben:
Hallo Alex,

natürlich brauchen wir nicht einer Meinung sein, Du könntest mich aber überzeugen wollen, denke ist so die Spielregel beim Diskutieren.

Ich hätte bei dem Ganzen ja weniger Barrieren zu überwinden, wenn das alles das Bier der Frau wäre. Aber im Prinzip geht es doch garnicht um sie. Sie hat ja haupsächlich für die zukünftigen Interessen und das Wohl ihrer Kinder mit zu entscheiden.

Auch wissen wir nicht, ob der tote Mann dieser Frau aus reichen Verhältnissen kam, wo es auch für Enkel noch Wesentliches zu erben gibt, ... in einer klassischen Tragödie wäre das sicherlich so, - das Schwarze Schaf der Familie oder dann noch Eifersüchteleien mit der Schwägerin und schon könnten wir wie Richard Wagner loslegen .... also Fragen über Fragen, die das Leben unnötig kompliziert machen, ein Selbstläufer auch für Anwälte.




Es gibt sicher viele gute Gründe, auf das Kind von einem verstorbenen Mann zu verzichten. Möglicherweise geht es dem Gesetzgeber bzw. der Gesellschaft auch nicht um die Frau, sondern um das Kindeswohl oder auch soziale und ökonomische Gesichtspunkte.

Aber bei einem strafrechtlichen Verbot der Fortsetzung einer bereits begonnenen Befruchtung kommt man nicht umhin, zumindest auch in die ureigensten persönlichen Angelegenheiten dieser Frau mittels der gröbstmöglichen Art von staatlicher Machtausübung hineinzupfuschen - und das eben in einer Weise und einem Ausmaß, die ich kategorisch ablehne.

P. S. Ich habe bislang alle Beiträge hier auf das Vereinsforum herüberkopiert. Da würde es visuell einen besseren Eindruck machen, wenn Du auch ein paar Deiner Beiträge herüberkopieren würdest.
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Re: Wunschkind staatlich unerwünscht

Beitragvon PeterS » Di 1. Sep 2009, 08:23

Uel schrieb:

Gesetze haben nun mal die Eigenschaften, dass sie einschränken und notfalls auch hart für den Einzelfall sein können.



Das ist sicherlich so in Ordnung. Die Begründung, die das Landgericht laut Homepage von Frau Siewert liefert, hat in meinen Augen jedoch nichts mit ihrem Anliegen zu tun. Als Begründung wird das sogenannte Embryonenschutzgesetz angeführt, das anderen Zwecken zugrunde liegt.
Von daher kann ich ihren Gedankengang nach wie vor nachvollziehen.

Was mich nur mal wieder vollständig verwundert ist die Tatsache, daß im mit Sicherheit tief christlich religiösem Polen diese "Straftat" straffrei ist und Frau Siewert bzw. die Klinik, in der die Eizellen brach liegen, im Prinzip nur aufgrund eines gewissen Zeitnachteiles Die Befruchtung wäre nach medizinischer Definition erst nach dem Auftauen abgeschlossen. Denn das Einfrieren sei kurz nach dem Eindringen des Samens ins Plasma der Eizelle erfolgt, die Zellkerne noch nicht verschmolzen. Die Herausgabe würde somit als Beihilfe zu einer Straftat gelten. angeblich deutsches Recht verletzen würden.

Dies ist in meinen Augen typische Justizgängelei und hat weder mit Moral noch mit gesundem Menschenverstand zu tun.

Wenn das Gesetz verlangen würde, daß, wenn der Spender tot ist, automatisch die Zellen vernichtet werden müssen, wäre dies für mich völlig in Ordnung. Aber im vorliegenden Fall werden wieder Gesetze und Bedenken an den Haaren herbeigezogen, weil wieder mal kein Richter genug Arsch in der Hose hat, um Tacheles zu reden.

______________

Wehrt Euch, wenn nicht jetzt, wann dann?
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Politik ist vor allem die Kunst, die Bevölkerung so schnell über den Tisch zu ziehen, daß die Menschen denken, die dabei entstehende Reibungshitze sei Nestwärme.
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Re: Wunschkind staatlich unerwünscht

Beitragvon AlexRE » Di 1. Sep 2009, 10:42

PeterS hat geschrieben:Was mich nur mal wieder vollständig verwundert ist die Tatsache, daß im mit Sicherheit tief christlich religiösem Polen diese "Straftat" straffrei ist und Frau Siewert bzw. die Klinik, in der die Eizellen brach liegen, im Prinzip nur aufgrund eines gewissen Zeitnachteiles Die Befruchtung wäre nach medizinischer Definition erst nach dem Auftauen abgeschlossen. Denn das Einfrieren sei kurz nach dem Eindringen des Samens ins Plasma der Eizelle erfolgt, die Zellkerne noch nicht verschmolzen. Die Herausgabe würde somit als Beihilfe zu einer Straftat gelten. angeblich deutsches Recht verletzen würden.


Das auch noch auf der Grundlage eines Gesetzes, das dem Schutz von Embryonen dienen soll. Der Befruchtungsprozess würde nach dem Auftauen auf natürlichem Wege vollendet, niemand müsste mehr eine künstliche Befruchtung im Sinne einer (strafbaren) Handlung vornehmen.

Das Gericht konstruiert also völlig jenseits des Gesetzeszweckes eine faktische Pflicht der Mediziner, nach dem Tod des Samenspenders den Befruchtungsprozess durch aktives Tun zu unterbrechen, um den Embryo vor seiner Vervollständigung zu "schützen".

Das ist ganz unabhängig von den verfassungsrechlichen Hintergrundfragen auch noch handwerklicher Pfusch im Umgang mit der einfachgesetzlichen Rechtslage.
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Re: Wunschkind staatlich unerwünscht

Beitragvon maxikatze » Di 1. Sep 2009, 13:11

§ 4 Embryonenschutzgesetz :

§ 4 Eigenmächtige Befruchtung, eigenmächtige Embryoübertragung und künstliche Befruchtung nach dem Tode.
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ....
2. ....
3. wissentlich eine Eizelle mit dem Samen eines Mannes nach dessen Tode künstlich befruchtet.

Meine Einschätzung dazu :
Die Entscheidung des Richters ist korrekt.
"Die größte Errungenschaft unserer freiheitlichen Kultur ist die Überwindung von Denkverboten." (Vince Ebert)
* * *
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Re: Wunschkind staatlich unerwünscht

Beitragvon AlexRE » Di 1. Sep 2009, 13:23

maxikatze hat geschrieben: § 4 Embryonenschutzgesetz :

§ 4 Eigenmächtige Befruchtung, eigenmächtige Embryoübertragung und künstliche Befruchtung nach dem Tode.
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ....
2. ....
3. wissentlich eine Eizelle mit dem Samen eines Mannes nach dessen Tode künstlich befruchtet.

Meine Einschätzung dazu :
Die Entscheidung des Richters ist korrekt.


Nach meiner Einschätzung nicht. Da steht nichts von einer Pflicht zur Unterbrechung eines zum Todeszeitpunkt des Vaters bereits eingeleiteten Befruchtungsprozesses.
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