Staber hat geschrieben:Mehr Demokratische Teilhabe halte ich für ausgesprochen wichtig.
Gerade auch hier in Deutschland, sollte es deutlich mehr Demokratie geben, also auch z.B. Volksentscheide auf Bundesebene.
Schade, dass die CDU Volksentscheide auf Bundesebene bisher verhindert, aber bei dieser Partei muss einem das letztlich auch nicht wundern.
Wenn das Volk die Kompetenz hat, zu wählen, dann hat es auch die Kompetenz eine Volksabstimmung durchzuführen oder umgekehrt dann eben nicht. Wer von uns hat schon in allen Dingen, die eine Regierung beachten muß, die Kompetenz, zu entscheiden, ob das Gehörte der Wahrheit entspricht oder nur ein bißchen oder ob sachlich einfach nur falsch argumentiert wurde?
Zur Zeit darf man alle 4 oder 5 Jahre wählen und muß hoffen, daß sich die Beteiligten an das halten, was sie versprochen haben. Mitunter stimmt man auch seiner Lieblingsgruppierung nicht in allem zu, selbst wenn man sie gewählt hat.
Das Menschen auch emotional reagieren, liegt in der Natur der Sache und muß dementsprechend berücksichtigt werden. Der Mensch ist nicht nur ein rationales Wesen!
Letztendlich will ich mehr mitentscheiden als nur alle paar Jahre mal. Und wenn die Entscheidung sich als falsch erweisen sollte, dann kann sie bei gegebener Zeit revidiert werden. Und den Leuten kann man sagen, so habt ihr das gewollt und das ist das Ergebnis! Wer sich also politikverdrossen zeigt, ist dann selber schuld und es ist nicht mehr so einfach, alles auf die Politiker zu schieben. Schließlich hätte man sich beteiligen bzw. anders entscheiden bzw. besser informieren können.
gruß staber
Der eigentliche Skandal ist, dass die Frage direktdemokratischer Elemente auf Bundesebene im Grundgesetz bislang überhaupt noch nicht von irgendeiner Mehrheit entschieden wurde, sondern nur von der Sperrminorität der Berufspolitiker der CDU / CSU. In den Parlamenten und bei Volksbefragungen gibt es immer Mehrheiten für Volksabstimmungen auf Bundesebene, selbst die Mehrheit der CDU - Wähler hat sich bei einer Umfrage schon dafür ausgesprochen.
Die Verfassungsväter -und - mütter hatten die Entscheidung auf die Zeit nach der Wiedererlangung der vollen außenpolischen Souveränität vertagt, das geht aus Art. 146 GG i. V. m. der Präambel alter Fassung eindeutig hervor. Deren Mehrheitsentscheidung im Jahre 1948 kann den Bann direktdemokratischer Elemente aus dem GG also seit 1990 nicht mehr tragen.